Die Landschaftsplanung ist das zentrale Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Ein Landschaftsplan hat das Ziel, die schutzwürdigen Gebiete mit ihrer gesamten Pflanzen- und Tierwelt zu sichern und zu verbessern. Außerdem sollen einzelne Teile der gesamten Landschaft entwickelt und optimiert werden. Auf diese Weise wird die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gewährleistet, auch wenn diese Gebiete intensiv genutzt werden.
Landschaftspläne werden als kommunale Satzung der Bundesstadt Bonn beschlossen. Sobald der Landschaftsplan rechtskräftig ist, werden die Maßnahmen in der Fläche umgesetzt. Der Landschaftsplan besteht aus den Entwicklungs- und Festsetzungskarten, den textlichen Darstellungen und Festsetzungen, der Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie Erläuterungen.
Landschaftspläne werden flächendeckend für alle Flächen aufgestellt, die außerhalb der zusammenhängend bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen liegen. Sie umfassen somit den gesamten baulichen Außenbereich des Stadtgebietes. Für die Bundesstadt Bonn gibt es drei rechtskräftige Landschaftspläne:
Gesetzliche Grundlage für die Landschaftsplanung in Nordrhein-Westfalen stellen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) dar. Das LNatSchG NRW trat im November 2016 in Kraft und löste das bis dahin geltende Landschaftsgesetz (LG NW) ab.
Letzte Aktualisierung: 18. April 2018