Am Sonntag, 26. Mai 2019, findet in Deutschland die Wahl zum 9. Europäischen Parlament statt.
Alle fünf Jahre werden die Europa-Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher, geheimer und öffentlicher Wahl bestimmt.
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen.
Jede wahlberechtigte Person verfügt dabei über eine Stimme, mit der sie einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann.
Deutschland wählt 96 Abgeordnete.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren (am PC ausfüllbar) [PDF, 524 KB]
Datei: http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/wahlen/euro
pawahl/index.html?lang=de&download=M3wBUQCu%2F8ulmKDu36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmm
c7Zi6rZnqCkkIR7gnmBbKbXrZ2lhtTN34al3p6YrY7P1oah162apo3X1cjYh
2%2BhoJRn6w%3D%3D
Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten Antrag an folgende Adresse
An den
Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn
Wahlamt (33-0)
53080 Bonn
Nach Prüfung und Fertigstellung der Briefwahlunterlagen werden Ihnen diese ab etwa Mitte April 2019 zugeschickt.
Detaillierte Informationen unter anderem zu den Themen "Wahlräume" sowie "Briefwahl" oder amtliche Bekanntmachungen erhalten Sie frühzeitig vor dem Wahltermin unter
Aktuelles
Bürgerdienste der Bundesstadt Bonn
Wahlamt
Berliner Platz 2
53103 Bonn
Telefon 0228 - 77 22 55
Telefax 0228 - 77 22 92