In jeder Gemeinde müssen nach der Gemeindeordnung ein Hauptausschuss, ein Rechnungsprüfungsausschuss und ein Finanzausschuss gebildet werden, wobei die Aufgaben des Finanzausschusses - wie in Bonn gehandhabt - auch vom Hauptausschuss wahrgenommen werden können. Daneben gibt es auf Grund sondergesetzlicher Bestimmungen die Verpflichtung zur Einrichtung weiterer Ausschüsse, wie z.B. Schulausschuss und Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Jugendhilfeausschuss). Daneben kann der Rat weitere Ausschüsse einrichten.
Ausführliche Informationen zu den Bonner Ratsgremien und deren Zusammensetzung finden Sie im Ratshandbuch.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Ausschüsse sind in der Zuständigkeitsordnung geregelt. Die Ausschüsse entlasten den Rat in begrenztem Umfang bei Entscheidungszuständigkeiten haben im Wesentlichen aber die Funktion, die Entscheidungen des Rates vorzubereiten und Empfehlungen an den Rat auszusprechen.
Über die Besetzung der Ausschüsse entscheidet der Rat. Neben Ratsmitgliedern gehören den Ausschüssen in der Regel auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger und sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner an.
Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2016